FAQ zu REACH

Hier haben wir Ihnen Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen zu REACH, dem Verbot von Chromtrioxid und unserem Zulassungsantrag zusammengestellt. Klicken Sie bitte bei der jeweiligen Frage auf das Pluszeichen, damit Ihnen die ausführlichen Informationen angezeigt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

Was ist REACH?

Die REACH – Verordnung (EG) 1907/2006 ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Ziel von REACH ist es ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen. Dabei gilt der Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen, d.h. die in den Verkehr gebrachten Chemikalien sicher verwenden. Die REACH-Verordnung ist seit 2007 in Kraft und gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt. Weitere Informationen zu REACH vom Umweltbundesamt.

Inwiefern ist die Verchromung von REACH betroffen?

Die für die Verchromung notwendige Chromsäure besteht aus wässrigem Chromtrioxid. Bei Chromtrioxid handelt es sich um sechswertige Chromverbindungen, daher wird auch von Chrom(VI) gesprochen. Chromtrioxid ist als mutagen und kanzerogen eingestuft, weshalb 2010 eine Aufnahme in die Liste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC – Substance of Very High Concern) vorgenommen wurde. Mit der Listung im Anhang XIV der REACH Verordnung darf Chromtrioxid nach Ablauf des Sunset Dates (21. September 2017) nur noch verwendet werden, wenn eine Zulassung durch die EU Kommission erteilt wurde und der Anwender angemessene und wirksame Maßnahmen ergriffen hat, um Mitarbeiter, Umwelt und die Bevölkerung zu schützen.

Gehen von verchromten Bauteilen Gefahren aus?

Nein. Die im galvanischen Verfahren abgeschiedene Chromschicht liegt als Metall in neutraler Form – Chrom(0) – vor und ist nicht toxisch. Verchromte Bauteile sind somit ungefährlich.

Wie lange ist sichergestellt, das Betz-Chrom unser rechtssicherer Verchromer ist?

Über den Antrag des Konsortiums CTACSub ist Betz-Chrom bis September 2024 als nachgeschalteter Anwender abgesichert. Nachgeschaltete Anwender müssen auch im Rahmen dieser Zulassung einige Bedingungen erfüllen (Expositionsmessungen, Emissionsmessungen etc.). Betz-Chrom setzt sich bereits seit einiger Zeit mit diesen Themen auseinander und hat für die Umsetzung der Zulassungsbedingungen geeignete Partnerunternehmen wie bspw. ein akkreditiertes Messinstitut zur Hand. Die Zulassungsbedingungen, die für nachgeschaltete Anwender der CTACSub Lieferkette gelten, erfüllt Betz-Chrom vollständig.

Für die Zeit nach September 2024 hat sich Betz-Chrom vorbereitet und im Februar 2021 einen Einzelantrag für die Verwendung von Chromtrioxid bei der ECHA (European Chemicals Agency) eingereicht. Unser Zulassungsantrag wird vollumfänglich von dem angesehenen Ingenieur- und Managementberatungsunternehmen Ramboll begleitet. Ramboll ist sehr erfahren im Bereich der REACH Zulassungen, pflegt ausgezeichnete Kontakte zu Behörden (v.a. ECHA) und hat mehr als 50 gleichartige Projekte mit Erfolg umgesetzt.

Mit der Stellungnahme vom Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und vom Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) wurde ein wichtiger Meilenstein in unserem Zulassungsverfahren erreicht. In der Stellungnahme wurde eine Zulassung für 12 Jahre (proposed review period: long) empfohlen. Die Stellungnahme wurde im März 2022 an die Europäische Kommission gesandt. Zudem wurde die Stellungnahme von RAC und SEAC zu unserem Einzelantrag auf der Website der ECHA veröffentlicht. Die Entscheidung der EU Kommission über den Einzelantrag von Betz-Chrom wird deutlich vor September 2024 erwartet.

Wieso hat sich Betz-Chrom für einen Einzelantrag entschlossen anstatt sich dem Folgeantrag CTACSub anzuschließen?

Ursprünglich war von den Behörden ausdrücklich gewünscht, dass sich Anwender in Konsortien zusammenschließen und gemeinsame Zulassungsanträge stellen. In der Theorie hat ein Konsortialantrag den Vorteil, dass dieser auf eine breite Basis von Wissen zurückgreift, um eine sichere Datenlage zu erstellen. In der Praxis hat es sich jedoch als sehr komplex und zeitaufwendig erwiesen, dieses Wissen zu teilen und aufzuarbeiten. Zudem waren in der Vergangenheit viele Unternehmen nicht bereit, ausreichend Daten zur Verfügung zu stellen. Der größte Kritikpunkt ist allerdings, dass sich die Bauteile und entsprechende industrielle Anwendungen sowie die Risikominimierungsmaßnahmen zwischen den Unternehmen des Konsortiums stark unterscheiden. Dadurch wurde die Bewertung der Datenlage auf Behördenseite ein schwieriges Unterfangen und Unsicherheiten (z.B. Verfügbarkeit von Alternativen) konnten nicht hinreichend reduziert werden. Als Folge dessen rückte der CTACSub Antrag in den politischen Fokus und letztendlich zog sich die Entscheidung über die Zulassung mehrere Jahre hin.

Betz-Chrom hat im Februar 2021 einen Einzelantrag für die Verwendung von Chromtrioxid  bei der ECHA eingereicht. Der Einzelantrag ermöglicht es Betz-Chrom, die Anwendung von Chrom(VI) im speziellen Anwendungsfall sowie den hohen Standard der Risikominimierungsmaßnahmen darzulegen und mit Expositions- und Emissionsmessungen zu untermauern. Dadurch sind die Chancen einen langen Zulassungszeitraum zu erhalten gegenüber einem Konsortialantrag deutlich erhöht. Aktuell müssen wir davon ausgehen, dass eine vollständige Substitution von Chromtrioxid nicht innerhalb des beantragten Zulassungszeitraums möglich sein wird. Für diesen Fall besteht auch bei einem Einzelantrag die Möglichkeit, die Zulassung über einen Folgeantrag (Review Report) zu verlängern.

Wie läuft das Zulassungsverfahren für Betz-Chrom ab?

Der Zulassungsantrag setzt sich aus vier Teilen zusammen. Der Stoffsicherheitsbericht (CSR – Chemical Safety Report) stellt die Risiken und Risikominimierungsmaßnahmen dar, die mit der Verwendung des Stoffes verbunden sind. Die Analyse von Alternativen (AoA – Analysis of Alternatives) untersucht die technische und wirtschaftliche Machbarkeit, die Verfügbarkeit und das Risikominderungspotential alternativer Stoffe und Technologien. Die Sozioökonomische Analyse (SEA – Socio-Economic Analysis) wiegt den Nutzen gegen die Kosten für die Gesellschaft ab, wenn die Zulassung für die Verwendung des Stoffes nicht erteilt werden würde. Der Substitutionsplan (SP – Substitution Plan) enthält ein Konzept inkl. Zeitplan für den Ersatz des Stoffes durch eine Alternative. Mehr zur Erstellung eines Zulassungsantrags.

Nach einer fast zweijährigen Vorbereitungsphase hat Betz-Chrom den Einzelantrag im Februar 2021 bei der ECHA eingereicht. Danach hat die ECHA unseren Antrag auf ihrer Website veröffentlicht und die Öffentlichkeit dazu aufgefordert, Informationen über mögliche Alternativstoffe oder -technologien für diese Verwendungen vorzulegen. Die Konsultationsphase dauerte insgesamt acht Wochen und endete am 14. Juli 2021.

Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) erstellen ihre Entwürfe der Stellungnahmen innerhalb von ca. 10 Monaten nach Antragseingang. Die Stellungnahmen der Ausschüsse stützen sich auf den Antrag sowie auf alle Informationen, die sie in der Konsultation zu möglichen Alternativen erhalten haben. Mehr allgemeine Informationen zur Stellungnahme des RAC und SEAC.

RAC und SEAC haben in ihrer Stellungnahme zu unserem Einzelantrag eine Zulassung für 12 Jahre (proposed review period: long) empfohlen. Im März 2022 hat das Sekretariat die Stellungnahme an die Europäische Kommission gesandt. Zudem wurde die Stellungnahme von RAC und SEAC zum Antrag der Betz-Chrom GmbH auf der Website der ECHA veröffentlicht.

Basierend auf der RAC/SEAC Stellungnahme erarbeitet die Europäische Kommission den Entwurf einer Zulassungsentscheidung – im Idealfall –  innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Stellungnahmen von der ECHA. Nach dem Entscheidungsentwurf werden mindestens drei Monate für die Abstimmung im REACH-Ausschuss und das anschließende Annahmeverfahren in der Kommission benötigt. Das gesamte Entscheidungsverfahren der Kommission dauert daher in der Regel weitaus länger als sechs Monate. Wird die Zulassung von der Europäischen Kommission erteilt, so unterliegt sie den Bedingungen des mit dem Antrag eingereichten Stoffsicherheitsberichts. In der Zulassungsentscheidung der Kommission können zusätzliche Bedingungen festgelegt werden. Mehr zum Entscheidungsverfahren der Europäischen Kommission.

Aufgrund der Komplexität und der großen Tragweite des Zulassungsantrags wird Betz-Chrom über das gesamte Verfahren hinweg von dem renommierten Ingenieur- und Managementberatungsunternehmen Ramboll unterstützt, das bereits über 50 gleichartiger Projekte mit Erfolg begleitet hat.

Unser Antrag kann öffentlich eingesehen werden unter: Zulassungsantrag Betz-Chrom.

Sind Sie zuversichtlich, dass Betz-Chrom eine Zulassung erhält?

Aufgrund der zeitlich vorausschauenden Einreichung gehen wir von einer positiven Entscheidung über unseren Einzelantrag innerhalb des bestehenden CTACSub-Genehmigungszeitraums aus.

Mit der Stellungnahme vom Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und vom Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) wurde ein wichtiger Meilenstein im Zulassungsverfahren erreicht. In der Stellungnahme wurde eine Zulassung für 12 Jahre (proposed review period: long) empfohlen. Die Stellungnahme wurde im März 2022 an die Europäische Kommission gesandt. Zudem wurde die Stellungnahme von RAC und SEAC zu unserem Einzelantrag auf der Website der ECHA veröffentlicht. Bis September 2024 ist Betz-Chrom über den Antrag des Konsortiums CTACSub als nachgeschalteter Anwender abgesichert. Die Entscheidung der EU Kommission über den Einzelantrag von Betz-Chrom wird deutlich vor September 2024 erwartet.

Arbeiten Sie an alternativen Beschichtungen zu Hartchrom bzw. gibt es laufende Entwicklungen?

Ja! In einer gemeinsamen Forschungskooperation haben der Chemikalienlieferant Coventya und Betz-Chrom einen Pilot-Prozess zur funktionellen Beschichtung mit Chrom(III) entwickelt. Das Verfahren BeGreen Chrome scheidet aus dem Elektrolyten DURATRI 240 eine funktionelle Hartchromschicht auf Basis dreiwertiger Chromverbindungen ab. Die Beschichtung bieten wir aktuell im Rahmen von F&E-Projekten an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website BeGreen Chrome.

Darüber hinaus haben wir ein Netzwerk aus Forschungsinstituten, Chemielieferanten, Anlagenbauern und Marktbegleitern aufgebaut, mit denen wir im regelmäßigen Austausch zu Marktneuheiten und laufenden Entwicklungen sind.

Aufgrund unseres über Jahrzehnte erlangten Fachwissens in der Galvanotechnik fokussieren wir uns auf ein alternatives galvanotechnisches Verfahren. Betz-Chrom setzt sich jedoch auch mit möglichen Alternativen anderer Technologiebereiche auseinander.

Wir sind bestrebt, unseren Kunden eine technologisch und ökonomisch machbare Alternative zu Chromtrioxid anzubieten und führen bis dahin eine rechtssichere Hartverchromung mit Chrom(VI) fort.

Welche Maßnahmen können wir als Kunde unternehmen?

Idealerweise unterstützen Sie uns bei der Forschung und Entwicklung zu einer Alternative für Chromtrioxid in der Hartverchromung. Nur durch das Feedback unserer Kunden, können wir die Verchromung auf Basis dreiwertiger Chromverbindungen gezielt weiterentwickeln, so dass sie eine technisch und wirtschaftlich machbare Alternative zur Hartverchromung mit Chromtrioxid wird. Wir freuen uns daher über weitere interessierte Pioniere, die eine funktionelle Verchromung auf Chrom(III) Basis an ihren Bauteilen und in ihrem speziellen Anwendungsfall testen wollen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website BeGreen Chrome oder schreiben Sie uns direkt an anfragen@betz-chrom.de.

Betz-Chrom ist Ihr Partner für starke Bauteile

Im Sinne einer vertrauensvollen Partnerschaft erhalten Sie von uns eine hochqualifizierte und auf Ihre Bedürfnisse zielgerichtete technische Beratung. Wir kombinieren 70 Jahre Erfahrung in der Oberflächentechnik mit einer innovativen und wissbegierigen Unternehmenskultur. Unser Qualitätsbewusstsein, unser Arbeitsschutzmanagement sowie unsere Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung sind nach Norm geprüft und zertifiziert. Als termintreuer Partner mit hohem Qualitätsanspruch haben wir stets das Ziel, für Sie die optimale Verfahrenslösung zu finden.