Im Folgenden finden Sie die Erklärungen der Betz-Chrom GmbH zu den geltenden Richtlinien und Verordnungen. Klicken Sie bitte bei der jeweiligen Richtlinie oder Verordnung auf das Pluszeichen, damit Ihnen die ausführlichen Informationen angezeigt werden.
Dodd Frank Act
REACH Verordnung (EG Nr. 1907/2006)
Wir handeln nach der EU Verordnung 1907/2006 (REACH) vom 18. Dezember 2006 als nachgeschalteter Anwender. Über den Antrag des Konsortiums CTACSub ist Betz-Chrom bis September 2024 als nachgeschalteter Anwender abgesichert. Für die Zeit nach September 2024 hat Betz-Chrom im Februar 2021 einen Einzelantrag für die Verwendung von Chromtrioxid bei der ECHA (European Chemicals Agency) eingereicht. Weitere Informationen zu REACH, dem Verbot von Chromtrioxid und unserem Zulassungsantrag haben wir Ihnen als FAQ zu REACH zusammengestellt.
RoHS 2011/65/EU
Störfall-Verordnung 12. BlmSchV
Betz-Chrom ist Ihr Partner für starke Bauteile
Im Sinne einer vertrauensvollen Partnerschaft erhalten Sie von uns eine hochqualifizierte und auf Ihre Bedürfnisse zielgerichtete technische Beratung. Wir kombinieren 70 Jahre Erfahrung in der Oberflächentechnik mit einer innovativen und wissbegierigen Unternehmenskultur. Unser Qualitätsbewusstsein, unser Arbeitsschutzmanagement sowie unsere Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung sind nach Norm geprüft und zertifiziert. Als termintreuer Partner mit hohem Qualitätsanspruch haben wir stets das Ziel, für Sie die optimale Verfahrenslösung zu finden.